Psychologisches Sachverständigenbüro Düsseldorf
Sachverständigengutachten in Familiensachen
Als unabhängige und selbständige Psychologen erstellen wir für Gerichte und weitere Behörden psychologische Sachverständigengutachten in Familiensachen unter Berücksichtigung des am 01.09.2009 in Kraft getretenen FamFG.
Folgende Fragestellungen werden bearbeitet:
- Regelung der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und des Umgangsrechts bei Trennung und Scheidung nach § 1671 BGB
- Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie aus der Pflegefamilie nach § 1632 Abs. 4 BGB
- Regelung des Umgangs nach §§ 1684, 1685
- Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts in Kindeswohlgefährdungsfällen nach § 1666 BGB; Fragen zur Erziehungsfähigkeit, Suchtproblematik etc
Die familienrechtspsychologische Begutachtung basiert auf der Freiwilligkeit der Angaben, der Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes.
Neben Fachkompetenz und der Anwendung diagnostischer Verfahren bilden Objektivität und Neutralität die Grundlagen meiner Tätigkeit.
Bei allen Fragestellungen wird auf eine möglichst geringe Belastung der Beteiligten geachtet.
Im Mittelpunkt der Begutachtung und der Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung steht stets das Wohl des betroffenen Kindes, gegebenenfalls der betroffenen Kinder.