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Psychologisches Sachverständigenbüro Düsseldorf
Sachverständigengutachten in Familiensachen

 

Als unabhängige und selbständige Psychologen erstellen wir für Gerichte und weitere Behörden psychologische Sachverständigengutachten in Familiensachen unter Berücksichtigung des am 01.09.2009 in Kraft getretenen FamFG.

Folgende Fragestellungen werden bearbeitet:

Die familienrechtspsychologische Begutachtung basiert auf der Freiwilligkeit der Angaben, der Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes.
Neben Fachkompetenz und der Anwendung diagnostischer Verfahren bilden Objektivität und Neutralität die Grundlagen meiner Tätigkeit.
Bei allen Fragestellungen wird auf eine möglichst geringe Belastung der Beteiligten geachtet.
Im Mittelpunkt der Begutachtung und der Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung steht stets das Wohl des betroffenen Kindes, gegebenenfalls der betroffenen Kinder.

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